Bezirk Hamburg e. V.

Informationen für Mitglieder und Pächterinnen und Pächter   

Liebe Mitglieder und Pächterinnen und Pächter, der Vorstand der Bahn-Landwirtschaft Bezirk Hamburg e.V. hat zwei wichtige Beschlüsse gefasst, die ab 2025 in Kraft treten. Diese betreffen sowohl die Bedingungen für Ratenzahlungen als auch die Rücknahme von Kündigungen.  Wir möchten Euch hierüber umfassend informieren.     


Ratenzahlungen nur noch mit schriftlicher Vereinbarung     

Ab dem 01. Januar 2025 wird es eine strengere Regelung für Ratenzahlungen geben. Aufgrund der hohen Anzahl von nicht abgesprochenen Ratenzahlungen und dem damit verbundenen Mehraufwand in der Verwaltung gelten folgende neuen Bedingungen:

  • Ratenzahlungen sind nur noch möglich, wenn sie vorab mit der Bahn-Landwirtschaft Bezirk Hamburg e.V. schriftlich vereinbart wurden. Jede Vereinbarung muss vom Mitglied oder Pächter unterschrieben und zurückgesendet werden.
  • Die Ratenzahlung kann in maximal drei Raten erfolgen.
  • Gerät ein Mitglied mit seinen Raten in den Mahnlauf, müssen die fälligen Mahngebühren zusätzlich bezahlt werden.
  • Hält ein Pächter oder Mitglied die Ratenzahlungsvereinbarung nicht ein, erlischt diese automatisch und es werden weitere Maßnahmen eingeleitet. Dazu zählen mögliche Bearbeitungsgebühren oder die Übergabe des offenen Betrages an ein Inkassounternehmen.


Diese Regelungen sollen dazu beitragen, die finanzielle Verwaltung effizienter zu gestalten und Zahlungsrückstände zu minimieren.     

Kündigungsrücknahmen mit neuen Bedingungen.    

Mit Wirkung ab 28. Januar 2025 wird die Rücknahme einer Kündigung mit zusätzlichen Auflagen verbunden:    

  • Eine Rücknahme ist nur möglich, wenn alle offenen Forderungen vollständig beglichen sind.
  • Wird eine Zahlung im Rahmen einer Ratenzahlungsvereinbarung geleistet, bleibt die Kündigung so lange bestehen, bis der Gesamtbetrag vollständig bezahlt wurde. In dieser Zeit besteht kein Pachtverhältnis und keine Mitgliedschaft.
  • Statt der regulären Pacht wird für die Zwischenzeit ein Nutzungsentgelt für die Parzelle erhoben, ebenso ein Verwaltungszuschlag anstelle des Mitgliedsbeitrags.
  • Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr von 30 Euro bei Kündigungsrücknahme erhoben.


Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass Kündigungsrücknahmen nicht zu unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand führen und ausstehende Zahlungen schneller beglichen werden.   


Was bedeutet das für Euch?    

Wir bitten alle Mitglieder und Pächterinnen und Pächter, sich frühzeitig mit ihrer finanziellen Situation auseinanderzusetzen und offene Forderungen rechtzeitig zu begleichen. Sollte eine Ratenzahlung erforderlich sein, ist es wichtig, diese rechtzeitig mit der Bahn-Landwirtschaft Bezirk Hamburg abzustimmen. Für Fragen oder weiterführende Informationen könnt Ihr uns unter info@blw.hamburg erreichen.

Der Vorstand 

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner