Im Umlaufverfahren der Sonderregelungen für Vereine gemäß dem Gesetz „Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohneigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19Pandemie (GesRuaCOVBekg) wurden Änderungen zur Satzung beschlossen.
Die neue Satzung (nach Eintragung Registergericht), die damit verbundenen Änderungen in den Verpachtungsbedingungen und der Gartenordnung werden auf der Internetseite der BLw eingestellt. Die Änderungen treten zum 01.11.2021 in Kraft.
Neben diesen Änderungen werden ab dem Geschäftsjahr 2022 die Mitgliedsbeiträge wie folgt angepasst: