Anpassung der Pachten und des Mitgliedsbeitrages für Pächter
Gemäß den zwischen den Grundstückseigentümern und der Bahn-Landwirtschaft abgeschlossenen Generalpachtverträgen sind wir gehalten, den Pachtzins für landwirtschaftlich und kleingärtnerisch genutzte Grundstücke nach den ortsüblichen Sätzen zu berechnen. Hierfür ist kein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich, sondern es stellt eine uns auferlegte Pflicht dar. Aufgrund der uns von den Kommunen mitgeteilten Pachtzinshöhen müssen wir vielerorts unsere Pachtpreise ab dem Pachtjahr 2023 erhöhen. Wir bitten um Verständnis, dass wir aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis nicht jeden Pächter durch ein gesondertes Schreiben über die Höhe der Pachtanhebung unterrichten können.
Gleichfalls möchten wir Sie unterrichten, dass die Bezirksversammlung des Bezirks Karlsruhe am 01.07.2022 die Anhebung des Mitgliedsbeitrages für Mitglieder mit Pachtvertrag auf 60,00 € beschlossen hat. Die Erhöhung erfolgt zum 01.01.2023 Die übrigen Mitgliedsbeiträge bleiben unverändert.