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Eigentlich dürfte es in den Gartenanlagen der BahnLandWirtschaft so etwas überhaupt nicht geben, denn jeder einzelne Pächter hat bereits vor der Übernahme seiner Pachtfläche einen Pachtvertrag erhalten und unterschrieben, oder wurde mindestens entsprechend aufgeklärt. In Verbindung mit diesem Vertrag erhält jeder Pächter auch eine Gartenordnung, in der alle Rechte und Pflichten genau ausgewiesen und die rechtlich an das Bundeskleingartengesetz gebunden sind. Die Gartenordnung ist bundesweit im Großen und Ganzen einheitlich, mit gelegentlichen kleinen Abweichungen innerhalb der einzelnen Bezirke, was auf Besonderheiten in den unterschiedlichten Bezirken bzw. Unterbezirken zurückzuführen ist. In den meisten Bezirken erhalten die Pächter der BLW diese Gartenordnung als „einmalige Ausgabe“ in gedruckter Form zusammen mit ihrem Pachtvertrag. Es gibt aber auch Bezirke, die jedem Pächter zusammen mit seiner Pachtrechnung und seiner Wasserrechnung alljährlich immer wieder diese Gartenordnung beilegen. So macht das z.B. der Bezirk Berlin, der ein Merkblatt für seine Pächter mit dem Untertitel „Was bedeutet eigentlich kleingärtnerische Nutzung konkret“ benutzt. Besonders interessant ist zudem, dass diese regelmäßige Erinnerung auch passend in der jeweiligen Landessprache für Pächter z.B. mit Migrationshintergrund verfügbar ist. Der Bezirk München verteilt einmal jährlich eine Infomappe mit einer Jahrgangsnummer sowie einem Versionsvermerk mit Datum. Die Gartenordnung ist hier etwas anders aufgeteilt, hält sich aber ebenfalls an Inhalt und Wortlaut wie im Bundeskleingartengesetz vorgegeben. Der Hinweis in diesem DIN A5-Heftchen hat direkten Bezug zum Titel dieses Artikels mit der Überschrift: Anbau, Anpflanzungen & Bewirtschaftung: Jeder Gartenpächter hat mindestens 37% seiner Pachtfläche mit Obst und Gemüse selbst zu bewirtschaften. Hierbei ist auf ein ausgewogenes Verhältnis zu achten, Monokulturen sind nicht gestattet. Pflanzen, die Wurzelausläufer bilden (z.B. Himbeeren, Bambus) sind so zu pflanzen, dass die Ausläufer nicht in den Nachbargarten wandern. Bitte denken sie auch an die erforderlichen Grenzabstände (§ 2 der Gartenordnung).
Leider wird in vielen Gartenanlagen der BLW ausgerechnet dieser Punkt sehr häufig missachtet, was dann zwangsläufig zu Problemen führt und – ob nun gewollt oder ungewollt – mit einem nicht richtig bewirtschafteten bzw. verwilderten Garten endet.
Dieser Zustand ist nicht schön. In den meisten Unterbezirken gibt es Wartelisten von neuen Pächtern, die gerne in den Gartenanlagen der BLW einen freien Garten pachten möchten. Gerade in den Zeiten von Corona hat sich gezeigt, wie sprunghaft die Nachfrage an frei gewordenen Pachtflächen für Gärten angestiegen ist. Seit Jahren schrumpft die Anzahl der verpachteten Gärten der BLW und es werden parallel dazu immer weniger Pächter. Laut einer Erhebung von 2020 hat die BLW bundesweit 73.319 Mitglieder und 75.088 Pachtverträge und bearbeitet eine Gesamtfläche von 35.559.894 m2.
Die Bahn selbst ist daran interessiert, Geländeflächen der BLW zu verkaufen, um besonders in Ballungsgebieten Geld zu verdienen. Die Gartenanlagen werden also genauestens beobachtet und wo es Anhäufungen von Gärten gibt, die eben nicht im Sinne der BLW bewirtschaftet werden, kann es rasch zu Grundstücksverkäufen seitens der DB AG kommen. Dazu kommen noch Grundstücksspekulanten, die „Fehlverhalten“ seitens der Pächter beobachten und an die DB AG oder das BEV melden.
Woher kommt es nun, dass Pachtflächen der BLW nicht richtig bewirtschaftet werden, verwildern oder einfach aufgegeben werden? Die Ursachen dafür sind sehr vielfältig! Manchmal kann das ganz simple Gründe haben, genau so gut können es regelrechte Einzelschicksale sein, die Pächter zwingen, ihre von der BLW gepachtete Gartenfläche aufzugeben.
Altersgründe: Die demografische Altersentwicklung lässt erkennen, dass die Zahl der Menschen ab 67 Jahren bereits zwischen 1990 und 2018 um 54% von 10,4 Millionen auf 15,9 Millionen angestiegen ist. Sie wird bis 2039 um weitere 5 bis 6 Millionen auf mindestens 21 Millionen wachsen und anschließend bis 2060 relativ stabil bleiben. Verbindliche Alterserhebungen zu den Gartenpächtern der BLW liegen leider nicht vor. Fakt ist dennoch, dass die Anzahl der Pächter, die bereits in Rente sind, größer ist als jene, die noch arbeiten und in ihrer Freizeit einen Garten bewirtschaften. Es ist auch nicht unbekannt, dass einem Menschen mit zunehmendem Alter Gartenarbeit nicht gerade leichter fällt. Also muss rechzeitig nach Lösungen gesucht werden, wie man sich die Gartenarbeit erleichtern kann. Das fängt mit dem Bau von Hochbeeten, Anbau von weniger arbeitsintensiven Kulturen, Verkleinerung der Pachtfläche an, oder man kann auch mal nachbarschaftliche Hilfe annehmen. Das sind nur wenige Punkte, die zumindest einem älteren Pächter helfen würden, seinen Garten weiterhin in Ordnung zu halten. Sicherlich gäbe es viele weitere Ideen zu diesem Thema, was unter Umständen auch mal eine Veränderung in der Satzung der Gartenordnung ergeben könnte.
Trennungsschmerz: Es mag an dieser Stelle fast komisch klingen, aber es gibt so etwas wie Trennungsschmerz vom eigenen Garten. Insbesondere bei Pächtern, die über Jahrzehnte hinweg einen Garten erfolgreich bewirtschaftet haben, ist das möglich. Wenn Pächter aus unterschiedlichsten Gründen plötzlich nicht mehr in ihrem Garten arbeiten können, lassen sie ihr ehemaliges kleines Paradies verwildern, geben den Garten aber auch nicht ab. In den Anlagen der BLW findet man öfter solche Flächen. Man erkennt es an Bäumen, die akkurat geschnitten waren, an Beeten die korrekt eingefasst sind, aber nun nicht mehr ausreichend bewirtschaftet werden, an ehemaligen Blumenbeeten – jetzt ohne Blumen – oder an einer schönen Wegeführung, auf der niemand mehr geht.
Familiäres Desinteresse: Ein Problem, dass bestimmt nicht einfach zu lösen ist, aber in den Gartenanlagen der BLW immer wieder vorkommt. Ein einfaches Beispiel: Eine Familie mittleren Alters erhält eine freie Pachtfläche in einem Unterbezirk, bearbeitet die Fläche auch regelkonform und verbringt arbeitend viel Zeit in ihrem Garten. Auch die Kinder, im noch jugendlichen Alter sowie die Ehepartner haben ihre Freude daran. Mit zunehmendem Alter springen die Kinder wegen anderer Interessen oder Verpflichtungen ab und der Ehepartner hat eigene Interessen, die ihm mehr Freude als die Gartenarbeit machen. Das heißt, der Pächter der Gartenanlage steht plötzlich allein da. In den wenigsten Fällen wird dann der Garten von nur einer Person weitergeführt. Der Garten sollte dann zur Freude andere Personen weiter/neu verpachtet werden. Ansonsten würde er innerhalb kürzester Zeit verwildern. Das Gleiche kann auch bei Scheidung oder Tod eines Partners auftreten.
Finanzielle Probleme: Mitgliedsbeitrag, Pacht oder Wassergeld sind bei der Bahn-Landwirtschaft bekanntlich sehr moderat und sicherlich auch von fast jedem Pächter zu stemmen. Anders sieht das mit den Folgekosten innerhalb eines Gartens aus. Hier handelt es sich um schleichende Kosten, die es einem Gartenbesitzer schwer machen können, die Kosten zu erbringen, die er jährlich aufwenden muss, um seinen Garten gärtnerisch zu betreiben. Die Preisspirale (für Saatgut, Pflanzen, Gartengerätschaften etc.) ist bei dem Hobby-Garten ebenso wenig stehen geblieben, wie in allen anderen Bereichen des Lebens. Es wird und muss also gespart werden. Einen Garten zu betreiben war noch nie billig und augenblicklich mit der ständig steigenden Inflation wird alles viel teurer, als manch einer es sich noch leisten kann.
Mangelnde Fachkenntnisse, Selbstüberschätzung, Misserfolge: Ein großes Problem können auch mangelnde Fachkenntnisse im Garten sein. Das führt zwangsläufig zu Misserfolgen bei der Bewirtschaftung eines Gartens. Nicht in jeder Gemeinschaft einer Gartenanlage dürfte das jedoch ein größeres Problem sein, sich von anderen nützliche Gartentipps zu holen, ein Gartenbuch in die Hand zu nehmen oder regelmäßig den Eisenbahn-Landwirt zu lesen. Allerdings gibt es unter Gartenfreunden auch beratungsresistente Kollegen, die mit ihrer Gartenarbeit mangels Fachwissens scheitern oder einfach keinen grünen Daumen haben. Hierzu gehört auch noch die falsche Gartengröße. Die Größe der von der BLW verpachteten Gartenflächen sind durchschnittlich 350–400 m2 groß und somit durchaus geeignet, den Vorstellungen einer kleingärtnerischen Nutzung nach den gesetzlichen Vorgaben bzw. den Richtlinien der BLW gerecht zu werden. Bei größeren Flächen sollte rechtzeitig vom Unterbezirk entschieden werden, ob solche Flächen nicht besser geteilt werden.
Keine ausreichende Zeit für den Garten: Ein bekannter Gärtner hat einmal gesagt „Bring‘ jeden Tag einen Quadratmeter deines Gartens in Ordnung, dann hast du keine Probleme mit ihm.“ Genau so ist es. Man muss die Zeit, die man für einen Garten benötigt, einplanen. Engländer mit ihrer legendären Gartenkunst machen sich das ein wenig einfacher – sie sagen einfach: „I go gardening“. Der Deutsche hingegen: „Ich gehe in den Garten, um zu arbeiten“. Soll heißen: wer also nie ausreichend Zeit für seinen Garten einplanen kann, der wird letztlich damit scheitern.
Nachbarliche Schwierigkeiten: In den 13 zum Hauptverband der BLW gehörenden Bezirken mit ihren zahllosen Unterbezirken gibt es mit Sicherheit nicht einen, in dem es keine Streitigkeiten mit Pächtern untereinander gibt. So etwas ist frustrierend und zermürbend und wirkt sich auf beiden Seiten negativ aus. Die Gründe dafür sind oftmals banal, trotzdem können derartige Streitereien oftmals jahrelang anhalten. Auslöser kann ein Hund sein, der permanent bellt, Unkraut das aus Nachbars Garten kommt, zu laute Musik oder Qualm vom Grill. Es gibt tausend Gründe, warum sich ein Gartennachbar über den anderen aufregen kann. Leider ist es dann oft so, dass nicht nur die Pächter, sondern auch der Garten darunter leidet.
Sprach- und andere Verständigungsprobleme treten hin und wieder auf, wenn Pachtflächen der BLW an Personen mit einem Migrationshintergrund verpachtet werden. Anfangs wurde zwar auf die Möglichkeit von mehrsprachigen Unterlagen berichtet, doch reichen die bei weitem nicht aus für die weitere Kommunikation über den Gartenzaun, wenn die Deutschkenntnisse unzureichend sind. Zu weiteren Missverständnissen können zudem unterschiedliche Betrachtungsweisen führen, wie man einen Garten zu pflegen bzw. zu kultivieren hat und was man da überhaupt anbauen kann. Das endet gelegentlich mit Frust.
Fast alle bisher aufgeführten Punkte, die zu einer eigentlich nicht gewollten Garten-Situation führen können, sind menschlicher Natur und können abgestellt bzw. verändert werden. Das setzt allerdings voraus, dass miteinander geredet wird – reden bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist. Dazu gehören auch regelmäßige Gartenbegehungen, regelmäßige Unterbezirksversammlungen und Gartentreffs auf dem Gemeinschaftsgelände (Gartenfeste). Auch die in der Gartenordnung festgeschriebene Gemeinschaftsarbeit ist eine wertvolle Maßnahme.
Leider gibt es auch ein paar Dinge, die nicht so einfach zu lösen sind, denn die sind naturbedingt. Wie in anderen Lebensbereichen auch, gibt es jedoch für alles eine Lösung. Das erfordert eine gute Beobachtungsgabe, Fachwissen und gute Planung. Doch zum eigentlichen, naturbedingten Problem: gemeint sind damit alte Obstbäume, invasive Bäume wie der Götterbaum und die Akazie oder der weit verbreitete Sommerflieder. Auch zählen etliche Stauden und Wildkräuter dazu, die längst zu den invasiven Gewächsen zählen und in der ganzen Bundesrepublik vorkommen. Alte Obstbäume können zwar immer noch geschnitten werden, doch manchmal ist es besser, alte, verknorzte Bäume ganz aus dem Garten zu entfernen, da diese natürlich auch den gesamten Boden duchwurzelt haben und keinen weiteren Pflanzenwuchs zulassen. Bei invasiven Pflanzen ist es leider so, dass die von den Gartenbesitzern als solche in den seltensten Fällen erkannt werden. Das liegt besonders daran, dass viele von ihnen sehr hübsch aussehen und schön blühen. Also wer trennt sich von etwas das schön ist? Doch dann ist es meist schon zu spät. Solche Pflanzen erobern innerhalb kürzester Zeit den gesamten Garten, überwuchern alles und unterdrücken jede Kulturpflanze. Nahtlos lässt sich hier noch der Bambus einreihen (siehe der Eisenbahn-Landwirt Oktober 2022) Ohne korrekte angebrachte Rhizomsperre kann diese Pflanze einfach nicht in einer Schrebergartenanlage gepflanzt werden.
Die Gartenanlagen der BLW haben bezüglich der konkreten Nutzung eine klare Zielsetzung, wie anfangs unmissverständlich beschrieben und eigentlich auch jedem einzelnen Pächter hinreichend bekannt sein sollte. Dennoch gibt es hierzu regelmäßige unzulässige Übertretungen in allen Unterbezirken der Bundesrepublik. Meistens beginnt das mit übermäßig hohen Sichtschutzzäunen oder Hecken, die überdimensionale Grillstationen, Schwimmbecken oder Trampoline verdecken sollen. Diese Art von Einrichtungen gehören nicht in einen Schrebergarten und sind daher unzulässig. Die Schrebergärten der BLW sind bis auf sehr wenige Ausnahmen keine Freizeitgelände. Wenngleich ein Garten im weitesten Sinne durchaus als Freizeitgelände bezeichnet werden kann, so betrifft das nicht die Gartenanlagen der BLW, wie in deren Regularien hinreichend beschrieben. Gegen ein Planschbecken ist sicherlich nichts einzuwenden, allerdings gegen Pools, deren Wasserinhalt ein Planschbecken um ein mehrfaches übersteigt. Ganz davon abgesehen, was die Befüllung und Entleerung solcher Großanlagen mit sich bringt. Das Wasser aus einem Pool darf im Garten nicht weiterverwendet werden, auch ein einfaches „Ablassen“ ist unzulässig. Trampoline im Garten sind nicht gerade Geräte, die Ruhe in einem Garten bringen. Jeder, der in seiner Nachbarschaft ein solches Sportgerät stehen hat, wird bestätigen, dass die Nutzung immer nur mit einer sehr starken Lärmbelästigung einhergeht. Pools und andere große Sportgerätschaften gehören nicht in einen Schrebergarten, denn sie verhindern neben allen genannten Nachteilen zudem auch noch die Idee und den eigentlichen Sinn des Gärtnerns. Sie verhindern durch ihren Platzbedarf die Schaffung gärtnerisch genutzter Gartenflächen und fördern Monokulturen in Form von Rasenflächen. Leider gesellt sich noch eine weitere Untugend dazu, die man schlichtweg als Vermüllung eines Gartens bezeichnen muss. Manche Pächter sind der Meinung, dass sie alte Autoreifen, Kühlschränke, Waschmaschinen oder andere nicht mehr benötigte Haushaltsgegenstände einfach im Schrebergarten abstellen könnten. Das führt schnell zu Vermüllung und kann keineswegs geduldet werden. Ein Dagegenwirken kann nur durch engagierte Vorstände im Unterbezirk gelingen. Die Herausforderungen sind vielfältig und nehmen auch in Zukunft reichlich Zeit in Anspruch. Eine regelmäßige Gartenbegehung mit Dokumentation (Bilder, Festhalten von Mängeln, Ausfertigung eines Begehungsprotokolls mit Auflagen) sind dabei unerlässlich, sollten aber ein erklärtes Mittel sein, derartigen Missständen wirkungsvoll entgegenzuwirken.
Naturnahe bzw. Naturbelassene Gärten sind ein weiterer Punkt, der zu dieser Thematik passen würde. Allerdings würde dieses komplexe Thema mit all seinen sinnvollen Ideen im Rahmen des vorliegen Textes zu groß sein. Es ist daher geplant, dieses Thema in einem der nächsten Ausgaben des Eisenbahn-Landwirt zu behandeln.
Ihr Peter Hagen