Bezirk Karlsruhe e. V.

Mitteilung an alle Mitglieder des ­Bezirks Karlsruhe e.V.               

 

Anpassung der Pachten und des Mitgliedsbeitrages für Pächter           

Gemäß den zwischen den Grundstückseigentümern und der Bahn-Landwirtschaft abgeschlossenen Generalpachtverträgen sind wir gehalten, den Pachtzins für landwirtschaftlich und kleingärtnerisch genutzte Grundstücke nach den ortsüblichen Sätzen zu berechnen. Hierfür ist kein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich, sondern es stellt eine uns auferlegte Pflicht dar. Aufgrund der uns von den Kommunen mitgeteilten Pachtzinshöhen müssen wir vielerorts unsere Pachtpreise ab dem Pachtjahr 2024 erhöhen. Wir bitten um Verständnis, dass wir aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis nicht jeden Pächter durch ein gesondertes Schreiben über die Höhe der Pachtanhebung unterrichten können.           

Frank, Geschäftsführer

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