Laichwanderung der Amphibien beginnt

Naturgarten – besonderer Schutz notwendig   

Schlagartig, wie nach einem festen Fahrplan, setzt jedes Jahr die Laichwanderung der Amphibien ein. Die Massenwanderung beginnt meist im März bei regnerischer, nicht zu kühler Witterung in den Abendstunden. Die meisten Amphibienarten vermeiden Konkurrenz am Ort der Fortpflanzung. Als erste beginnen die Grasfrösche im März mit ihrer Wanderung, gefolgt von den Erdkröten. Laub- und Moorfrösche, Kreuz-, Wechsel- und Knoblauchkröten, die Gelb- und die Rotbauchunken laichen in den folgenden Monaten, einige Tiere bis in den August hinein. Bei den Molchen hält sich der Kammmolch oft schon im Februar im Laichgewässer auf; die Laichzeit des Berg- und des Fadenmolches ist ab Mitte März, und der Teichmolch laicht im April und Mai.   

Zur Zeit der Laichwanderung sind diese Amphibienarten – die meisten sind in ihrem Bestand so gefährdet, dass sie in die Rote Liste aufgenommen wurden – besonders bedroht. Neben der Gefährdung ihrer Lebensräume kommen dann die Verluste durch Überfahren hinzu.   

Jedes Jahr werden immer wieder Tausende von Fröschen auf Straßenabschnitten in der Nähe von Laichgewässern totgefahren. Der Gedanke, dass bei so vielen toten Exemplaren die meisten überlebt haben, ist oft falsch. Durch Auszählungen konnte belegt werden, dass auf einer Straße, auf der nur alle sechs Minuten ein Fahrzeug fuhr, über Nacht ein Drittel der wandernden Kröten überfahren wurde. Hinweisschilder und Absperrungen sind in diesen Abschnitten deshalb zu beachten;  nach Möglichkeit sollten diese Straßen zu den Abend- und Nachtstunden überhaupt nicht befahren werden. Örtliche Naturschutzorganisationen nennen auf Anfrage gerne die betreffenden Straßenabschnitte und die Zeiten des größten Amphibienaufkommens. An besonders gefährdeten Stellen werden von diesen Organisationen auch Fangzäune und Sammelbehälter aufgestellt, um die Amphibien sicher über die Straße zu bringen.   

Auf keinen Fall empfiehlt es sich, Tiere aus diesen Sammelbehältern mit nach Hause zu nehmen, um ihnen im eigenen Gartenteich vermeintlich ein besseres Zuhause zu bieten.   

Da viele Amphibienarten auf ihren traditionellen Fortpflanzungsort geprägt sind, würden sie sich spätestens im geschlechtsfähigen Alter von zwei bis drei Jahren auf die Wanderung zu den angestammten Laichgewässern aufmachen und hätten keine  Chance, diese zu erreichen. Sinnvollerweise ist es auch gesetzlich streng verboten, Amphibien und deren Laich aus der Natur zu entnehmen. Ein langfristiger, sinnvoller Schutz der Amphibien kann nur in einer Unterschutzstellung ihrer Lebensräume liegen.   

Grundsätzlich stellen sich in einem Gartenteich von alleine alle Lebewesen ein, denen der Lebensraum zusagt. Neben einem Teich gehören auch andere Naturgartenelemente wie Wiese, Hecke, Trockenmauer zu einem solchen Lebensraum. Der Verzicht auf eine Giftanwendung sollte dabei selbstverständlich sein; selbst scheinbar harmlose Mittel können Fröschen schon den Garaus machen. Die einzige Möglichkeit, Frösche oder Kröten im eigenen Teich eher heimisch zu machen, besteht darin, Laich in den eigenen Teich einzusetzen, da zu diesem Zeitpunkt noch keine Prägung erfolgt ist. Natürlich darf man auch diesen nicht aus der Natur entnehmen, sondern nur aus einem privaten Gartenteich, in dem diese Tiere schon heimisch sind.      

Peter Busch   

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