Berichtigung zur Mitteilung in Heft 10 – Oktober 2021
Nach den zwischen den Grundstückseigentümern und der Bahn-Landwirtschaft bestehenden Generalpachtverträgen sind wir gehalten, den Pachtzins in Abständen hinsichtlich Ortsüblichkeit zu überprüfen und ggf. anzupassen. Ab dem Pachtjahr 2022 gleichen wir den Pachtzins entsprechend BKleingG an den ortsüblichen Pachtzins an. Der Pachtzins für die Parzellen im Unterbezirk 044 erhöht sich auf 0,16 €/m²/Jahr.
Die Neuberechnung der Pachten erfolgt durch maschinelle Sammeländerung. Die ermittelten Beträge werden dadurch evtl. in Einzelfällen geringfügig auf- bzw. abgerundet. Wir bitten um Beachtung bei der Rechnungslegung im Januar 2022.