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Liebe Pächterinnen und Pächter,
Ihnen sind in den letzten Tagen Rechnungen zugegangen, mit denen der Bezirk Frankfurt von Ihnen für Flächen der Generalpachtverträge Pachten für das Jahr 2022 fordert bzw. abbuchen lässt.
Das ist rechtswidrig!
Bitte lassen Sie sich vom Bezirksvorstand Frankfurt nicht durch Äußerungen oder Schreiben irritieren.
Ob Ihr Unterpachtvertrag, mit dem Hauptverband oder mit dem Bezirk Frankfurt abgeschlossen ist, erkennen Sie an § 1 des Vertrages.
Ihr Unterpachtvertrag ist immer dann mit dem Hauptverband abgeschlossen, wenn im § 1 der Hauptverband als Verpächter genannt ist, auch wenn der Pachtvertrag durch einen Vertreter des Bezirks Frankfurt unterschrieben sein sollte.
Zahlen Sie in diesem Fall die Pacht für das Jahr 2022 nicht an den Bezirk Frankfurt, sondern teilen Sie dem Bezirk Frankfurt – am besten per Einwurf-Einschreiben oder per Fax mit Sendeberichtsbestätigung – mit, dass Sie die Rechnung zurückweisen und fordern Sie eine korrekte Rechnung (ohne Pacht).
Über die für das Jahr 2022 zu zahlende Pacht und einen Verwaltungszuschlag erhalten Sie zu gegebener Zeit vom Hauptverband eine Rechnung.
Bitte informieren Sie sich auch auf der Internetseite der Bahn-Landwirtschaft, unter der Rubrik „Bereich Frankfurt“. Dort finden Sie stets aktualisierte Informationen.
https://www.blw-aktuell.de/bereiche/frankfurt.
Bitte informieren Sie im Rahmen „nachbarschaftlicher Hilfe“ auch diejenigen Pächterinnen und Pächter, von denen Sie wissen, dass diese sich nicht über die Internetseite informieren können.
Da uns der Bezirk Frankfurt die Herausgabe Ihrer Anschriften aus unsachlichen Gründen verweigert, bleibt uns momentan leider nur dieser Weg, um Sie zu erreichen.
Mehrfach ist inzwischen an uns die Forderung herangetragen worden, das „treuwidrige Verhalten“ des Bezirks Frankfurt im Eisenbahn-Landwirt zu erläutern. Eine öffentliche Auseinandersetzung mit diesem internen Thema verbietet sich jedoch aus verständlichen Gründen, nicht zuletzt auch mit Rücksicht auf das Ansehen der Bahn-Landwirtschaft insgesamt.
Als Mitglied des Bezirks Frankfurt haben Sie jedoch das Recht, die Beschlussvorlage, die der Entscheidung der Mitglieder des Hauptverbands zu Grunde lag, einzusehen. Das gilt auch bezüglich der Beschlussvorlage zum Ausschluss des Bezirks Frankfurt aus dem Hauptverband, welche die erforderliche Dreiviertelmehr nur knapp verfehlt hat. In diesen Beschlussvorlagen sind die Gründe für die Maßnahmen und die Bemühungen zu gütlicher Verständigung im Einzelnen ausgeführt. Diese Beschlussvorlagen liegen den verantwortlichen Vorständen des Bezirks Frankfurt und auch der Unterbezirke vor. Scheuen Sie sich also bitte nicht, diese anzusprechen, die Sachverhalte zu hinterfragen und Rechenschaft über deren Verhalten einzufordern.
Sie möchten in Ihrem Unterbezirk bzw. an Ihrem Standort weiterhin eine Funktion ausüben?
Sie interessieren sich neu für eine Funktion an Ihrem Standort?
Auf der Internetseite, Rubrik „Bereich Frankfurt“, informieren wir dazu https://www.blw-aktuell.de/bereiche/frankfurt und geben so bald wie möglich die Einladung zu unserer Informationsveranstaltung bekannt.
Melden Sie sich aber gerne jetzt schon bei uns an, damit wir die Veranstaltung besser planen können. Senden Sie dazu einfach eine E-Mail mit folgenden Angaben:
Name, Vorname,
Telefonnummer und
Standort/Unterbezirk
an hauptverband@blw-hv.de oder rufen sie uns an: 0721 8196-414 oder -411.
Mit freundlichen Grüßen
Hauptverband e. V.