Hauptverband e. V.

Ausschluss des Bezirks Frankfurt e. V.
aus dem Hauptverband e. V.       


Auf Antrag von 12 von 14 Bezirken hat die Hauptversammlung der Bahn-Landwirtschaft am 06.05.2022 den Bezirk Frankfurt mit sofortiger Wirkung aus dem Hauptverband e. V. ausgeschlossen.  
Die wesentlichen Gründe für diesen Schritt lagen u.a. in groben und fortgesetzten Verstößen des Bezirks Frankfurt gegen seine Pflichten als Mitglied des Hauptverbands und in erheblichen Pflichtverletzungen seiner Vorstandsmitglieder.      
Der Bezirk Frankfurt ist dadurch nicht mehr Mitglied des Hauptverbands.       
Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten, wurde dem Bezirk Frankfurt die Befugnis zur Verwaltung von Pachtflächen des Hauptverbands bereits am 17.12.2021 entzogen. Die Pachtflächen und Ihre Pachtverträge werden deshalb im Jahr 2022 vom Hauptverband selbst verwaltet.      

Was sind die Auswirkungen?       
Ihre Pachtverträge mit dem Hauptverband e. V. bleiben davon unberührt und werden unverändert fortgeführt.      
Ihre Vereinsmitgliedschaft beim Bezirk Frankfurt e. V. bleibt davon ebenfalls unberührt.        
Die Aufrechterhaltung der Vereinsmitgliedschaft beim Bezirk Frankfurt e. V. ist für die Fortführung des Pachtvertrages aber nicht erforderlich. Wenn Sie diese zum Ende des Jahres 2022 kündigen wollen, muss Ihre Kündigungserklärung bis spätestens 30.09.2022 dem Bezirk Frankfurt zugegangen sein.       

Neue Vereinsmitgliedschaft          
In der zweiten Hälfte des Jahres 2022 erhalten Sie von dem Bezirk, der Ihren Pachtvertrag ab dem Jahr 2023 verwalten wird, einen Aufnahmeantrag zum Erwerb der Vereinsmitgliedschaft bei diesem Bezirk.      

Fachblatt Eisenbahn-Landwirt      
Die kostenlose Mitgliederzeitung, Eisenbahn-Landwirt, erhalten Sie weiterhin, denn der Aufwand für deren Herstellung und Versand ist durch den Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2022, den Sie an den Bezirk Frankfurt bereits bezahlt haben, abgegolten.   

Pachtrechnungen für das Jahr 2022        
Über die für das Pachtjahr 2022 zu zahlende Pacht und einen Verwaltungszuschlag erhalten Sie voraussichtlich Anfang Juni eine Rechnung mit Fälligkeit des Rechnungsbetrags zum 01.07.2022.      
Damit Sie Mahnungskosten vermeiden, bitten wir Sie, die Rechnung pünktlich zu ­begleichen.        


Bahn-Landwirtschaft       
Hauptverband e. V.

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