Hauptverband e. V.

Situation im Bezirk Frankfurt

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Pächterinnen und Pächter,  

die jüngsten Aktionen des Bezirks Frankfurt und die dadurch ausgelösten zahlreichen Zuschriften an den Hauptverband zwingen uns, heute noch einmal auf die Situation im Bezirk Frankfurt einzugehen und Ihnen deren Hintergrund näher zu erläutern.    

Alle Pachtverträge über Pachtflächen der Generalpachtverträge unterfallen ausnahmslos der Verwaltung des Hauptverbands. Deshalb ist ausschließlich der Hauptverband Ihr Vertragspartner, was Sie aus § 1 Ihres Pachtvertrages erkennen können. Wer Eigentümer der Flächen ist  – seien es die traditionellen Grundeigentümer DB AG und BEV oder durch den Erwerb von Flächen in die Generalpachtverträge eingetretene Grundeigentümer – spielt für Sie als Pächterin oder Pächter keine Rolle, denn Sie stehen mit diesen Grundeigentümern in keinem Vertragsverhältnis.  

Die Bezirke der Bahn-Landwirtschaft sind vom Hauptverband im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses bevollmächtigt die Flächen der Generalpachtverträge im Namen des Hauptverbands zu verwalten und diesen hierbei zu vertreten.   

Diese Befugnis zur Verwaltung der Pachtflächen wurde dem Bezirk Frankfurt durch Beschluss der Mitglieder des Hauptverbands am 17.12.2021 entzogen. Gleichzeitig wurde dem Bezirk Frankfurt untersagt, die Pachten für das Jahr 2022 einzuziehen oder in Rechnung zu stellen. Dieser Beschluss der Mitgliederversammlung war von der Beschlussfassung an wirksam und der Bezirk Frankfurt war als Teilnehmer an der Hauptversammlung auch darüber informiert.    

Dennoch hat sich der Bezirk Frankfurt vorsätzlich über diesen Beschluss hinweggesetzt und schon am 03.01.2022 die Pachten (und übrigen Gelder) für das Jahr 2022 eingezogen, obwohl diese erst am 31.01.2022 fällig waren. Durch dieses rechtswidrige Vorgehen hat der Bezirk Frankfurt von Ihnen Gelder „abkassiert“, die ihm nicht zustehen. Erst danach hat der Bezirk Frankfurt den Beschluss bei Gericht angefochten. Die Klage wurde erstinstanzlich abgewiesen. Der Rechtsstreit ist nun in der zweiten Instanz anhängig.   

Dieses rechtswidrige Verhalten war für die Mitglieder des Hauptverbands Veranlassung, eine außerordentliche Hauptversammlung durch den Hauptvorstand einzuberufen und den Bezirk Frankfurt am 06.05.2022 aus wichtigem Grund aus dem Hauptverband auszuschließen. Maßgeblich hierfür waren u. a. fortgesetzte grobe Verstöße des Bezirks Frankfurt gegen seine Pflichten als Mitglied des Hauptverbands, beharrliche Nichterfüllung seiner Mitgliedspflichten, Irreführung der Mitglieder des Hauptverbands, unberechtigte Vereinnahmung von Pachten, eigenmächtige Aneignung von Verwaltungsbefugnissen des Hauptverbands.   

Mit dem Ende der Mitgliedschaft des Bezirks Frankfurt im Hauptverband endete gleichzeitig dessen Auftrag zur Verwaltung der Pachtflächen, sodass der Beschluss über den Entzug der Treuhandverwaltung dadurch im Nachhinein entbehrlich wurde. Der Beschluss wurde von den Mitgliedern des Hauptverbands bei einer Gegenstimme (durch den Bezirk Frankfurt) gefasst.    

Dieser nunmehr maßgebende Beschluss der Mitglieder des Hauptverbands kam für den Bezirk Frankfurt nicht überraschend.   

Leider und offensichtlich kam der Beschluss aber für Sie, die Mitglieder und Pächterinnen und Pächter, überraschend, wie Ihre Reaktionen zeigen. Offenbar waren Sie weder vom Bezirksvorstand noch von den Delegierten der Unterbezirke über das existenzbedrohende Verhalten Ihres Bezirks innerhalb des Hauptverbands unterrichtet worden, so dass Sie von den dafür Verantwortlichen hätten Rechenschaft fordern und auf deren Verhalten einwirken können. Dieses ureigene Recht jedes einzelnen Vereinsmitglieds hat Ihnen der Bezirk Frankfurt durch die unterbliebene Information verwehrt und Sie „guten Glaubens“ sein lassen.   

Momentan versucht der Bezirk Frankfurt sein Verhalten, das zu seinem Ausschluss geführt hat, weiter zu verschleiern, indem er eine Kampagne gegen den Hauptverband betreibt. In deren Rahmen stellt er sich als unschuldiges Opfer dar, dessen Geschäftsführerin aus unsachlichen Gründen vom Hauptverband verfolgt werde und macht Stimmung gegen den Hauptverband.   

Zu diesem Zweck verbreitet er fortlaufend falsche Darstellungen und sabotiert die Arbeit des Hauptverbands. So droht er beispielsweise neuerdings den Pächtern, die die Mitgliedschaft im Bezirk Frankfurt kündigen, mit einer „Infrastrukturabgabe“, die diese für die Nutzung aller „Versorgungsleitungen [Strom, Wasser], Vereinshäuser, Einzäunungen und alles was mit dem Boden verbunden ist und nicht dem Pächter privat gehört“ künftig zahlen müssten. Dabei ist er gar nicht Eigentümer dieser „Infrastruktur“. Eigentümer dieser Infrastruktur ist die Gemeinschaft der Pächter, die diese errichtet haben und betreiben, also Sie, liebe Pächterinnen und Pächter, nicht der Bezirk Frankfurt.    

Auf diese Weise verbreitet der Bezirk Frankfurt unter Ihnen eine große Unsicherheit und erzeugt unnötigen Aufwand, der ohne sein rechtswidriges Verhalten gar nicht hätte entstehen müssen.   

Was Ihre an den Bezirk Frankfurt geleisteten Zahlungen anbelangt, so dürfen wir – trotz Ihrer zahlreichen Fragen, die Sie an uns gerichtet haben – als Hauptverband dazu keine Aussage treffen, soweit diese Ihr Mitgliedschaftsverhältnis zum Bezirk Frankfurt betreffen.   

Es stellt sich allerdings die Frage, für welche Zwecke der Bezirk Frankfurt die von Ihnen für das Jahr 2022 erhobenen Gelder, u. a. die Verwaltungsgebühr in Höhe von „50 % der Pacht“, verwendet. Die von einem Verein erhobenen Mitgliedsbeiträge und mitgliedsbezogenen Zahlungen sind ausschließlich und unmittelbar für den gemeinnützigen satzungsmäßigen Zweck des Vereins zu verwenden. Der satzungsgemäße Zweck ist gem. § 1 der Satzung des Bezirks Frankfurt die „Förderung des Kleingartenwesens“. Das von Ihnen für diesen Zweck gezahlte Geld hat der Bezirk Frankfurt vereinnahmt. Der Aufwand für diesen Zweck (die Verwaltung Ihrer Pachtflächen und Pachtverträge) ist beim Bezirk Frankfurt jedoch entfallen, so dass er das Geld dafür nicht verwenden kann. Bezüglich des Verwaltungszuschlags weisen wir nochmals auf die Ausführungen in unserem Schreiben vom 26.06.2022 hin, in denen dessen Notwendigkeit, auch hinsichtlich dessen Höhe, erläutert ist. Die Mittel für diesen Aufwand hat Bezirk Frankfurt am 03.01.2022 vorsätzlich unrechtmäßig von Ihnen vereinnahmt, obwohl feststand, dass im Jahr 2022 der Aufwand beim Hauptverband unvermeidlich anfallen wird. Eine rechtliche Handhabe gegen die unrechtmäßige Vereinnahmung Ihrer Gelder durch den rechtlich selbstständigen Verein, Bezirk Frankfurt, hat der Hauptverband nicht. Entsprechende Ansprüche könnten nur von Ihnen selbst geltend gemacht werden.   

Liebe Pächterinnen und Pächter, Sie werden unsere Darstellung der Situation wohl als wenig befriedigend empfinden. Doch seitens des Hauptverbands wurde vielfach und mit großer Geduld versucht, die eingetretene Situation abzuwenden, um Sie vor Schaden zu bewahren. Leider hat der Bezirk Frankfurt diese Bemühungen zum Konsens stets ignoriert und sein Handeln fortgesetzt. Den Verantwortlichen des Bezirks Frankfurt ist es offenbar über lange Zeit gelungen, die tatsächliche Lage vor Ihnen zu verbergen, so dass Sie von diesen keine Rechenschaft gefordert haben.   

Weshalb Sie vom Hauptverband „abgezockt“ werden – wie Frau Lott es in Ihrer neuesten „Wichtigen Mittelung“ formuliert hat – ist angesichts der tatsächlichen Sachlage nicht nachvollziehbar.   

Wir bedauern, dass wir diese unrühmlichen Verfahrens- und Verhaltensweisen des Bezirks Frankfurt, die für unserem gesamten Verband beschämend sind, nun doch öffentlich darstellen mussten. Ungeachtet dessen bitten wir Sie nun nochmals darum, Ihre Position emotionsfrei zu überdenken und um Ihre Unterstützung, damit Sie ab dem Jahr 2023 wieder in geordneten und funktionierenden Verhältnissen Ihren gärtnerischen Intensionen nachgehen und sich daran erbauen können.   

Mit freundlichem Gruß
Karl Born, Vorsitzender des Hauptvorstands
   

 
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