Sachkundig im Pflanzenschutz – Was heißt das?

­­Mit einfachen Worten erklärt: Jeder der beruflich mit Pflanzenschutzmitteln zu tun hat, muss ein Mindestwissen darüber haben. Es gibt mehrere Teilbereiche und natürlich Ausnahmen. Grundsätzlich: Wer beruflich Pflanzenschutzmittel abgibt (verkauft), ausbringt (spritzt) oder Beratungen durchführt, muss sachkundig sein. Zusätzlich müssen bestimmte Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Unter den Personenkreis der „Sachkundigen“ fällt Verkaufspersonal, das in Gartenmärkten oder beim Landhandel Pflanzenschutzmittel abgibt. Landwirte, Obst-, Gemüsebauern, Winzer, Gärtner, Forstbedienstete, Schädlingsbekämpfer, früher mal als Kammerjäger bezeichnet. Piloten, die mit Fluggeräten (Flugzeug, Hubschrauber usw.) Spritzungen durchführen, brauchen mindestens die Anwendersachkunde. Den meisten von uns sind diese tollkühnen Flieger von Spritzungen in steilen Weinbergslagen bekannt. Sogar Bundeswehrsoldaten müssen sachkundig sein, wenn sie z.B. spezielle Maßnahmen im Hygienebereich durchführen. Auch für Ökolandwirte gilt diese Voraussetzung, denn auch bei denen kommen Pflanzenschutzspritzungen zum Einsatz.   

Als Ausnahme gibt es den Haus- und Kleingärtner. Diese können in ihren grünen Oasen spritzen ohne Kenntnisse im Rahmen der Sachkunde zu haben – egal wie das gesehen wird. Deswegen muss der Nichtsachkundige beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln durch entsprechend geschultes Personal beraten werden. Selbstverständlich gibt es in allen betroffenen Berufen bzw. Tätigkeitsbereichen die berühmt-berüchtigten schwarzen Schafe. Nichtsdestotrotz hält sich die Masse an die Vorgaben im Bezug zum ordnungsgemäßen Pflanzenschutz. In meiner Arbeit höre ich immer wieder, wie sich Bauern, Winzer, Gärtner über diese Gängelei beklagen. Wir machen das schon seit 30, 40 Jahren. Was wollen die uns noch beibringen. Im Ausland läuft das alles doch viel lockerer… und es gibt noch klarere Ansagen. Gerade die mit dem größten Mundwerk, die am lautesten schreien, haben die stärksten Wissenslücken. Ein herrliches Beispiel – Frage an einen Bauern der sich massiv über die Sachkunde ärgerte: „Wie machen Sie Ihre Spritze sauber?“ Antwort: „Die Spritze wasche ich auf der gepflasterten Fläche vor der Halle ab. Das mache ich schon seit 30 Jahren so. Da ist auch ein Ablauf. Da kann die ganze Brühe gleich weglaufen“. Ergebnis: „Dann machen Sie das seit sehr vielen Jahren falsch, weil genau DAS verboten ist!“   

Es reicht in unserer Zeit eben nicht mehr aus nur alle paar Jahre mal an einem Beratungsstammtisch teilzunehmen. In anderen Bereichen ist das auch nicht besser. Im Gartencenter können sich Haus-, Hobby- und Kleingärtner zugelassene Pflanzenschutzmittel kaufen. Das Verkaufspersonal muss für die Abgabe dieser Pflanzenschutzmittel zwingend sachkundig sein, sonst dürfen sie diese Arbeit nicht erledigen. Was es dabei aber an Durcheinander beim Verkaufs-/Beratungsgespräch gibt, geht manchmal nicht auf die bekannte Kuhhaut. Sowohl Verkäufer als auch Käufer sind sich der gesetzlichen Vorgaben oft nicht bewusst. Der „Sachkundenachweis Pflanzenschutz“ berechtigt zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, der Beratung zum Pflanzenschutz sowie der Abgabe (dem Verkauf) von Pflanzenschutzmitteln. Wer diesen Nachweis erwerben will, muss einen Lehrgang absolvieren. Anschließend gibt es drei Prüfungen – klassisch wie in vielen anderen Bereichen auch. Einmal schriftlich, im Anschluss erfolgt eine mündliche Befragung und abschließend eine praktische Arbeit. Je nach Situation gibt es bei der praktischen Prüfung unterschiedliche Aufgabenstellungen: Landwirte müssen an einer Feldspritze ihre Kenntnis nachweisen, angehendes Verkaufspersonal führt ein Beratungs-/Verkaufsgespräch durch. Dabei wird eine alltägliche Beratungssituation durch die Prüfer simuliert. Sie fungieren als Kunden. Der Prüfling muss in einer festgelegten Zeit, Schaderreger erkennen und Bekämpfungsmaßnahmen erklären. Ein ganz wichtiger Punkt in der Bekämpfungsstrategie sind alle Möglichkeiten außerhalb des gängigen Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln. Der Gesetzgeber sieht nämlich vor, dass zuerst alle nicht chemischen Maßnahmen zur Anwendung kommen. Auf diesem Weg soll, gerade im privaten Bereich, so viel wie möglich Pflanzenschutzmittel eingespart werden. Weiterhin sind dem Kunden umfassende Information zur Mittelanwendung, Lagerung, Entsorgung, zum Schutz von Anwender und Umwelt zu erläutern. Grundsätzlich muss jeder Prüfungsteil – egal ob schriftlich, mündlich oder praktisch – bestanden werden. Es gibt keine Verrechnung innerhalb der Prüfungen. Eine Fünf in der schriftlichen Arbeit heißt: durchgefallen. Sie muss wiederholt werden. Auch bei den Wiederholungen gibt es nicht unendlich viele Versuche – nach dem Motto irgendwann wird es schon funktionieren. Im Extremfall kommt es zu einer kompletten Neuprüfung.   

Pflanzenschutzmittel für den Haus- und Kleingarten sind nicht frei verkäuflich. Der Kunde muss immer das geschulte Personal in Anspruch nehmen. Auch ist dieses per Gesetz verpflichtet ihn umfassend zu beraten. Ein Vorgehen nach dem Motto: „Hier ist das Mittel. Alles was Sie wissen müssen, steht in der Gebrauchsanleitung.“ ist nicht zulässig. Ich vergleiche die Sachkunde im Pflanzenschutz immer gerne mit dem Führerschein: Es ist egal, ob ich das Motorrad fahren kann. Ohne Führerschein darf ich es schlicht nicht.   

Zurück zum Pflanzenschutz: Wer es also ganz genau wissen will, kann den exakten Wortlaut im Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) § 9 ‚Persönliche Anforderungen‘ nachlesen. Wer sich für die Sachkunde im Pflanzenschutz interessiert, bekommt bei den zuständigen Dienststellen (Gartenakademie, Pflanzenschutzdienst, Landwirtschaftsschule) weitere Informationen. Auch Privatpersonen können diese Ausbildung angehen. Das ist also für Haus-, Hobby- und Kleingärtner eine freiwillige Weiterbildung. Aus meiner Erfahrung heraus behaupte ich nach wie vor, dass viele, die zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln beraten, teilweise erhebliche Wissenslücken aufweisen. Da gibt es immer wieder „interessante“ Informationen, die eindeutig nicht astrein sind. Ganz zu schweigen von dem, was über das Internet oder den Gartenzaun hinzukommt. Ich habe Ihnen daher sehr vereinfacht einen Einblick in die Sachkunde im Pflanzenschutz gegeben. Glauben Sie mir, es ist für Ausbilder, Prüfer und vor allem für die, die es lernen sollen (Schüler/Prüflinge) alles andere als leicht. Doch die Mühe lohnt sich – der Gesundheit von Mensch und Umwelt zuliebe.  

Hans Willi Konrad  

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