Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

läuft man dieser Tage durch Wälder und Parks, wird man häufig vom Duft frischen Bärlauchs umhüllt. Die zarten Blätter bilden dabei manchmal sogar ganze Teppiche, welche die Ernte wie einen ulkigen Tanz aussehen lassen, in dem Versuch, nicht auf die anderen Pflänzchen zu treten.  

Bärlauch ist nach der Winterzeit eine frische und beliebte Alternative zu echtem Knoblauch – hat er doch den typischen Knoblauchgeruch und einen ebenso würzigen Geschmack, jedoch ohne einen derart hartnäckigen Eindruck zu hinterlassen wie sein Verwandter. Die verantwortlichen Inhaltsstoffe im Bärlauch sind im Grunde dieselben wie im Knoblauch – Schwefelverbindungen.   

Diejenigen, denen beim Spaziergang im Wald also das Wasser im Mund zusammenläuft, sind wahrscheinlich auch begeisterte Bärlauch-Sammler. Beim Sammeln sollte man sich auf seine Sinne verlassen und prüfen, ob es sich wirklich um Bärlauch handelt, denn es besteht Verwechslungsgefahr mit dem giftigen Maiglöckchen. Eine Geruchsprobe beim Zerreiben der zarten Blätter zwischen den Fingern bringt schnell Klarheit und dann kann gesammelt werden!  

Die frischen Blätter sollten weit unten am Stiel abgezupft werden – am besten immer nur ein Blättchen pro Pflanze, schließlich sichern diese den Nachschub auch für andere Sammler. Das Sammeln von Bärlauch oder anderen Wildkräutern im Wald ist sogar gesetzlich geregelt:  

Es dürfen lediglich haushaltsübliche Mengen (Handstraußregel) entnommen ­werden. Das Bundesnaturschutzgesetz fasst es in § 39 so zusammen:  

  1. „Es ist verboten, …   
  2. wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten.  
  3. Jeder darf abweichend von Absatz 1 Nummer 2 wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen.“  

Wie bei allen Wildkräutern gilt auch hier: geerntet werden sollte nicht direkt am Wegesrand oder dort, wo Tier bevorzugt Kot absetzen. Es ist darauf zu achten, dass die gesammelten Blätter/Blüten fraßfrei und augenscheinlich sauber sowie frei von Insektenbefall (Blattläuse) sind. In jedem Falle sollte man seine Ernte vor der Verarbeitung gründlich waschen. Dann können Bärlauch und Co gut zu einem kleinen Pesto zum Abendessen verarbeitet werden. Bon Appetit!   

Ihr Karl Born,   
Vorsitzender des Hauptvorstands    

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