Verbotene Pflanzen anbauen?

­­Wer einen Garten hat, kann, durch den Anbau von verbotenen Pflanzen, straffällig werden. Oft sind es Mitbringsel aus dem Urlaub, die, ohne Sachkenntnisse, um eine Erinnerung an unbeschwerte Stunden zu haben, weil sie besonders schön aussehen oder einen Bezug zur Heimat darstellen, im heimischen Garten in die Erde gesenkt werden. Es empfiehlt sich für alle Gärtner und Gärtnerinnen, um Schwierigkeiten zu vermeiden, sich über das Aussehen dieser Pflanzen zu informieren und sie schnellstmöglich aus dem Garten zu entfernen, denn oft sind es gut gemeinte Geschenke von Freunden oder Bekannten, die so zu einer bösen, teuren Überraschung werden können. Denn Unkenntnis schützt in diesem Fall nicht vor Strafe. Wer sich zum Beispiel an den wunderschönen Mohnblüten erfreuen will, muss auf die des legalen roten Klatschmohns zurückgreifen.    


Welche Pflanzen dürfen in Deutschland nicht angebaut werden?       

Zu den Pflanzen, die in Deutschland nicht angebaut werden dürfen, zählen:    

  • Hanf (Cannabis sativa L)
  • Arzneimohn (Papaver bracteatum)
  • Schlafmohn (Papaver somniferum)
  • Azteken-Salbei (Salvia divinorum)
  • Cocastrauch (Erythroxylum coca)      


Warum ist der Anbau verboten?   

Alle diese Pflanzen enthalten, in unterschiedlicher Stärke, berauschende Substanzen, deren Gebrauch in Deutschland untersagt ist.    

Traditionell, in ihrer ursprünglichen Heimat, wurde die berauschende Wirkung der Pflanzen von der indigenen Bevölkerung meist zur Aufnahme von Kontakt mit übersinnlichen Mächten sowie als schmerzheilendes Medikament verwendet.      


Diese Strafen drohen    

Wer Pflanzen anbaut oder züchtet, die unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen, dem drohen abhängig von den jeweiligen Umständen Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren (§29 I S. 1 Nr. 1 BtMG, §30 I Nr. 1 BtMG, §30a I BtMG, §30 II StGB).    

Monika Hermeling

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