Bezirk Berlin e. V.

Mitteilung an alle Pächterinnen und Pächter: Anpassung der Pacht für zu kleingärtnerischen Zwecken verpachtete Parzellen ab 2024                       

Im Rahmen der bestehenden Generalpachtverträge zwischen den Grundstückseigentümern und der Bahn-Landwirtschaft sind wir gehalten, den Pachtzins unserer Pachtflächen in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und ggf. nach Maßgabe des § 5 Bundeskleingartengesetz anzupassen. Die letzte Anpassung der Pacht für unsere als Kleingärten verpachteten Flächen erfolgte im Jahr 2018. Für eine Anpassung der Pacht ist kein Beschluss durch die Mitgliederversammlung erforderlich; wir verweisen auf § 5 in Ihrem Pachtvertrag. Zur Überprüfung eines Anpassungsbedarfs ist im Juli 2023 eine Abfrage an die Städte und Landkreise unseres Bezirks erfolgt. Verschiedene Städte und Landkreise haben uns gemäß § 5 Bundeskleingartengesetz veränderte Vergleichs-Pachten mitgeteilt, so dass dort unser Pachtzins ab dem Pachtjahr 2024 an den jeweiligen ortsüblichen Pachtzins angepasst werden muss. Die Neuberechnungen der Pachten je Kleingarten erfolgen durch maschinelle Sammel-Änderungen. Die ermittelten Beträge werden dadurch eventuell in Einzelfällen geringfügig auf- bzw. abgerundet. Wir bitten um Verständnis, dass wir aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und auch aus Kostengründen nicht jeden Pächter durch ein besonderes Schreiben über die Anpassung unterrichten. Erinnern Sie sich bitte an diese Mitteilung, wenn wir Ihnen für das kommende Jahr einen höheren Pachtbetrag in Rechnung stellen bzw. abbuchen. Wir bitten um entsprechende Beachtung der Angaben in Ihrer Rechnung für das Jahr 2024 und folgende.                     


Der Vorstand des Bahn-Landwirtschaft Bezirk Berlin e.V.

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