mit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes haben uns einige Fragen erreicht. Der Bezirksvorstand teilt deshalb mit:
Die gesetzlichen Vorgaben im Cannabisgesetz und im Bundeskleingartengesetz sind klar und eindeutig gefasst.
Der Anbau von Cannabis ist laut Cannabisgesetz nur am eigenen Wohnsitz erlaubt. Das Wohnen im Kleingarten ist nicht gestattet. Somit ist das Anpflanzen von Cannabis auf allen Pachtflächen der Bahn-Landwirtschaft Bezirk Berlin e.V. verboten.
Außerdem ist der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von unter 18-Jährigen gesetzlich verboten. Unsere Kleingartenanlagen werden aber regelmäßig von vielen unterjährigen Personen (Kinder, Familienangehörige, Gäste) besucht. Der Bahn-Landwirtschaft Bezirk Berlin e.V. untersagt deshalb auch den Konsum von Cannabis auf allen Pachtflächen des Bezirks Berlin.
Wir bitten alle Nutzer der Pachtflächen um Beachtung und generell um den verantwortungsvollen Umgang mit jeglichen Suchtmitteln. Vielen Dank!