Wichtige Mitteilung
Nach den zwischen den Grundstückseigentümern und der Bahn-Landwirtschaft bestehenden Generalpachtverträgen sind wir gehalten, den Pachtzins in Abständen hinsichtlich Ortsüblichkeit zu überprüfen und ggf. anzupassen.
Ab dem Pachtjahr 2025 gleichen wir den Pachtzins entsprechend BKleingG an den ortsüblichen Pachtzins an. Der Pachtzins für die Parzellen in den nachstehenden Unterbezirken erhöht sich wie folgt: